- Eingangsabgaben
- plввозные таможенные платежи и пошлины
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden … Pierer's Universal-Lexikon
Außenhandelsstatistik — Außenhandelsstatistik, die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs des Erhebungsgebiets (das Staatsgebiet eines Landes einschließlich Freizonen und Freilager) oder Zollgebiets (Zoll) mit dem Ausland. Nach der Vereinigung… … Universal-Lexikon
Pauschalbesteuerung — Pauschalbesteuerung, Pauschbesteuerung, ein vereinfachendes Verfahren der Bestimmung der Steuerschuld, bei dem auf die Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage des Einzelfalles beziehungsweise auf die Berechnung der Steuerschuld… … Universal-Lexikon
Einfuhrverfahren — Grundsätzlich unterliegen sämtliche in das EU Zollgebiet verbrachten Waren der zollamtlichen Überwachung. Sie sind vom Verbringer unverzüglich zu den vorgeschriebenen Zollstellen zu befördern bzw. zu gestellen. Alsdann ist regelmäßig eine ⇡… … Lexikon der Economics
Freimengen — 1. Allgemein: Menge von Waren, die ein Reisender ohne Abgabenverpflichtung in ein Land ein oder daraus ausführen kann. 2. Zollrecht: In das gemeinsame Zollgebiet der EU können alle Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden zollfrei eingeführt… … Lexikon der Economics
Freizone — I. Zollrecht:1. Begriff: Der frühere zollrechtliche Begriff Freihafen ist durch den Begriff F. abgelöst und um den Begriff Freilager ergänzt worden. Derartige Einrichtungen dienen generell dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von… … Lexikon der Economics
Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit nach § 382 AO. Wer als Pflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen vorsätzlich oder fahrlässig Vorschriften der Zollgesetze, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen oder der einschlägigen… … Lexikon der Economics
Versandverfahren — regelt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der am Außenhandel beteiligten Personen die Beförderung von Waren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen Orten. Das für alle Mitgliedstaaten geltende… … Lexikon der Economics
Zollzweckgemeinschaft — 1. Begriff: ⇡ Zweckgemeinschaft zur Inanspruchnahme von ⇡ Zollverfahren. Mehrere Firmen schließen sich zusammen, um gegenüber den Zollbehörden als gemeinschaftlicher Partner aufzutreten. Das Interesse einer Z. ist darauf gerichtet, die Abwicklung … Lexikon der Economics